

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmerbestellung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist.
Der Gastwirt/Hotelier/Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls hat er dem Gast Schadensersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Zimmerpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Das gilt auch, wenn das Zimmer nicht in Anspruch genommen wird.
Bei Nichtinanspruchnahme sind die vom Vermieter eingesparten Aufwendungen, sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers anzurechnen. Die vom Gastwirt eingesparten Aufwendungen betragen nach der ständigen Rechtssprechung in der Bundesrepublik Deutschland:
-10% bei Überlassung von Ferienwohnungen und Appartements.
-20% bei Übernachtung mit Frühstück
-30% bei Übernachtung mit Halbpension
-40% bei Übernachtung mit Vollpension des vereinbarten Endpreises incl. Mehrwertsteuer.
Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit, sofort nach Kenntnisnahme anderweitig zu vergeben.
Der Gast akzeptiert mit der Buchung die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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